Berechnung der Standsicherheit nach DIN 1055-4

Der Bauherr/ Projektleiter ist für die Standsicherheit der Baustellenabsicherung verantwortlich. Winddurchlässige Bauzäune aus Stahlmobilzaun haben im allgemeinen eine geringe Windangriffsfläche und sind daher bei fachgerechter Aufstellung in der Regel standsicher. Sobald aber am Bauzaun ein Sichtschutz oder eine Absperrschranke angebracht wird, erhöht dies die Windlast auf den Bauzaun erheblich. Dasselbe gilt für Bauzaun aus Holz und geschlossenen Bauzaun.

Die Windlast wird mithilfe folgender Faktoren ermittelt:

  • Windlastzone (Windzone 1 – 4)
  • Geländeprofil
  • Windangriffsflächen
  • Länge und Höhe der Absperrung
  • Winddurchlässigkeit der Elemente

Die möglicherweise entstehende hohe Windlast muss unbedingt bei der Bemessung der Baustellen- oder Objektabsicherung berücksichtigt werden. Konventionelle Bauzaunfüße sind in diesem Fall nicht mehr ausreichend, hier müssen Sonderkonstruktionen zum Einsatz kommen, die ein höheres Standmoment gewährleisten. Wir setzen hierfür Streben in diversen Varianten, Bodenplatten mit Verankerungen oder Fundamente ein. Grundsätzlich garantieren wir Ihnen eine Standsicherheit bis Windstärke 6 bft auf alle von uns aufgestellten Konstruktionen.