VZ 390 Mautpflicht

Neue Anfahrts- und Mautpauschalen

Der Bundestag hat am Freitag, dem 20. Oktober 2023, den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Trotz massiver Kritik aus der Speditions- und Logistikbranche hat der Bundestag mit der Einführung eines CO₂-Aufschlages als neue Mautkomponente mit Wirkung zum 01.12.2023 einer knappen Verdopplung der Maut zugestimmt.

Eine weitere wichtige Änderung: Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5t werden ab dem 01.07.2024 mautpflichtig. Grundlage für die Mautpflicht ist die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges/der Zugmaschine.

Der CO₂-Preis für Sprit, Heizöl und Gas wird zum Jahreswechsel deutlich steigen: Zum 1. Januar 2024 wird er nicht wie bisher geplant von 30 auf 40 Euro, sondern auf 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid erhöht.
Die Folge: Im Vergleich zu 2023 steigt der CO₂-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent.

Aus diesem Grund sind wir gezwungen unsere Anfahrts- und Mautpauschalen entsprechend zu erhöhen. Wir möchten betonen, dass wir lediglich den durch die neue CO2-Komponente entstehenden Mehrbetrag 1:1 weitergeben.

Wir als klimaneutrales Unternehmen hätten uns eine andere Lösung gewünscht, auch im Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage. Wir erbringen alle unserer Leistungen als einziges Unternehmen der Branche, bereits seit dem Jahr 2015 klimaneutral vom TÜV Rheinland jährlich zertifiziert.